Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben zur Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 01.01.2026, zur Änderung der Abschnitte 10.1 und 12.16 Abs. 12 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses sowie zur Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht vom 31.12.2025 zum 01.01.2026 veröffentlicht (Az. III C 2 – S 7220/00023/014/027).
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, soweit es sich um die Abgabe von Speisen handelt, unterliegen ab dem 01.01.2026 dauerhaft dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent, nachdem diese Steuerermäßigung bereits vorübergehend in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2023 galt.
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird in den Abschnitten 10.1 und 12.16 Abs. 12 wie folgt geändert:
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