Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann ab dem 01.01.2026 seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten („Aktivrente“). Die Begünstigung erfolgt unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt. Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter („Aktivrentengesetz“) verabschiedet. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden, es tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Das sog. Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung i. H. v. 2.000 Euro monatlich (neu: § 3 Nr. 21 EStG). Jeder Euro, den Rentnerinnen und Rentner darüber hinaus verdienen, wird versteuert. Die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte.
Zudem legt das Gesetz fest, dass Rentner erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt, 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Durch die Änderung soll sich das Besteuerungsverfahren vereinfachen, da in dem Monat, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, keine Aufteilung der Einnahmen in einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Teil erfolgen muss.
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