Der Bundesfinanzhof entschied, dass die auf der Ebene des Gesellschafters versäumte Besteuerung des durch § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG fingierten Veräußerungsgewinns bei der verdeckten Einlage von Kapitalgesellschaftsanteilen keine Einkommensminderung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG ist.
mehrWenn ein Verein Investitionen mit Vorsteuerabzug tätigt und später zentrale Anlagen unentgeltlich an eine ausgegliederte GmbH zur Nutzung überlässt, ist das zwar nicht automatisch eine „Entnahme“ mit Umsatzsteuer, es kann aber trotzdem eine Vorsteuerkorrektur auslösen, weil die Nutzung dann nicht mehr im Rahmen eigener steuerpflichtiger Umsätze des Vereins erfolgt.
mehrDer Bundesfinanzhof entschied, dass Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, nicht einkommensteuerbar sind, auch wenn sie in Raten geleistet werden.
mehrDer für Arbeitnehmer entwickelte Anscheinsbeweis zur privaten Nutzung eines überlassenen Dienstwagens ist auf Gesellschafter-Geschäftsführer nicht übertragbar. Nutzt ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein betriebliches Fahrzeug unbefugt privat, gelten eigenständige Beurteilungsmaßstäbe.
mehrDas Verwaltungsgericht Düsseldorf kippte die Grundsteuer-Regelung in Hilden. Sie unterscheide nicht klar genug zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken. Die Stadt Hilden habe zu Unrecht die Eigentümerin eines Nichtwohngrundstücks unter Zugrundelegung eines Hebesatzes vom 1.300 % zu Grundsteuern in Höhe von gut 2.000 Euro herangezogen. Allerdings wirkt das Urteil erst mal nur für die Klägerin.
mehrDas Bundesministerium der Finanzen hat seine Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert.
mehrDas Finanzgericht München entschied, dass kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG vorliegt, wenn eine Eigentumswohnung schon mehr als zehn Jahre vor der Veräußerung erworben und ein als Arbeitszimmer genutzter Teil der Wohnung erst innerhalb der letzten 10 Jahre aus dem Betriebsvermögen entnommen worden ist.
mehrGegen das Grundsteuer-Bundesmodell ist beim Bundesverfassungsgericht eine Verfahrensbeschwerde unter dem Aktenzeichen 1 BvR 472/26 anhängig.
mehrWer hohe absehbare Kosten hat, kann sich schon während des Jahres weniger Lohnsteuer abziehen lassen. Wer Freibeträge eintragen lässt, muss für dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben! Steuerberater können Detailfragen klären.
mehrDie steuerliche Behandlung von Renovierungsmaßnahmen hängt stark vom Einzelfall ab. Wer nach dem Erwerb einer Immobilie größere Arbeiten plant, sollte diese wegen Neuerungen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit unbedingt frühzeitig mit steuerlichen Beratern besprechen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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