Die in § 10f Abs. 3 Satz 1 EStG enthaltene Beschränkung der Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen nur “bei einem Objekt” bedeutet, dass der Steuerpflichtige von der Steuervergünstigung auf seine Lebenszeit bezogen nur für ein selbstbewohntes Baudenkmal Gebrauch machen kann.
mehrDer Bundesfinanzhof nahm Stellung zur Frage, wie die Höhe des Einkommens im Fall des Zusammentreffens eines negativen Gesamtbetrags der Einkünfte und eines positiven Kirchensteuererstattungsüberhangs im Verlustentstehungsjahr zu ermitteln ist, wenn gleichzeitig der negative Gesamtbetrag der Einkünfte für einen Verlustrücktrag verwendet werden soll.
mehrFür die Ermittlung der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Grundbesitzwerte nutzen die Finanzämter vorrangig das „Vergleichswertverfahren“.
mehrDas Finanzgericht Köln hat Stellung genommen zu den Änderungsmöglichkeiten des Einkommensteuerbescheids bei fehlender gesonderter Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags für eine Vermögensstockspende.
mehrBesondere Entgelte sind auch Vorfälligkeitsentschädigungen für die vorzeitige Beendigung einer typisch stillen Gesellschaft. Für ein Vorfälligkeitsentgelt als Teil des Veräußerungsentgelts im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer stillen Gesellschaft sieht das Gesetz keinen Abzug von Kapitalertragsteuer vor.
mehrDie Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer infolge einer vom Finanzamt verschuldeten zeitlichen Verschiebung des Vorsteuerabzugs verstößt nicht gegen den unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
mehrDie Steuertermine des Monats September 2023 auf einen Blick.
mehrDarf die Ablehnung des Erlasses der Rückforderung von Kindergeld in Weiterleitungsfällen an die Vorlage einer Weiterleitungserklärung auf amtlichem Vordruck und eine ausdrückliche Verzichtserklärung des Kindergeldberechtigten geknüpft werden?
mehrUnter welchen Voraussetzungen sind ein Lkw und ein Anhänger als steuerfreie Sonderfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft anzusehen?
mehrDas Finanzgericht Münster nahm dazu Stellung, ob von einer Ärztin für ihre eigenen Kinder und für eine dritte Person übernommene Studienkosten im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in der Praxis als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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